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Wesentliche Aufgaben der PAF sind:

  • Ermittlung des erforderlichen Finanzierungsbedarfs und Festsetzung des Ausbildungsbudgets 
  • Erhebung der Umlagebeträge bei Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen
  • Verwaltung der eingehenden Beträge als Sondervermögen 
  • Auszahlung von Ausgleichszuweisungen an die Träger der praktischen Ausbildung und die Pflegeschulen
  • Zahlungsüberwachung inkl. Forderungsmanagement
  • Abrechnung der Umlagebeträge und der Ausgleichszuweisungen
  • Rechnungslegung 
  • Statistik