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Finanzierung

Seit 2020 besteht mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) eine einheitliche Ausbildung in der Pflege mit der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“.

Zugleich erfolgt seit 2020 die Finanzierung in jedem Bundesland über einen Ausgleichsfonds, den die zuständige Stelle führt. In Bayern ist zuständige Stelle die Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH (PAF), eine 100%-ige Tochter des Bayerischen Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG).

Es gibt grundsätzlich zwei Varianten zur Ermittlung des Finanzierungsbedarfes, wobei die Möglichkeit individueller Budgetverhandlungen für jede Ausbildungseinrichtung in Bayern aufgrund der nicht zu bewältigenden Zahl (ca. 2.000 Einrichtungen) nicht angewandt wird. Vorgesehen ist die Vereinbarung von Pauschalen für die Kosten der Pflegeschulen sowie der Träger der praktischen Ausbildung. Hinzu kommen die nicht zu pauschalierenden Mehrkosten der Ausbildungsvergütungen gegenüber einer examinierten Pflegekraft.

Die Pauschalen sowohl für den theoretischen als auch für den praktischen Teil der Pflegeausbildung werden von den in § 30 PflBG genannten Vereinbarungspartnern auf Landesebene verhandelt und vereinbart. Sollte es dabei zu keiner Einigung kommen, setzt gem. § 36 PflBG eine Schiedsstelle die Pauschalen fest. Eine Vereinbarung bzw. Festsetzung gilt für zwei Jahre.

Die ausbildenden Einrichtungen melden dem Pflegeausbildungsfonds Bayern ihre besetzten Ausbildungskapazitäten (Zahl der besetzten Ausbildungsplätze bzw. Anzahl der Auszubildenden mit Ausbildungsvertrag) sowie die Ausbildungsvergütungen. Diese Daten ergeben zusammen mit den Pauschalen für die theoretische und/oder praktische Ausbildung das individuelle Ausbildungsbudget jeder Ausbildungseinrichtung. Auf dieser Basis erhalten die Einrichtungen die notwendigen Mittel aus dem Ausgleichsfonds.

Die Summe der individuellen Ausbildungsbudgets zzgl. einer Liquiditätssicherung und einer Verwaltungskostenpauschale ergeben den vom Fonds bereitzuhaltenden Finanzierungsbedarf in Bayern.

Alle zugelassenen Krankenhäuser sowie die stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zahlen auf der Basis ihrer Leistungsfähigkeit in den Ausgleichsfonds ein. Darüber hinaus leisten die Pflegeversicherung und das Bundesland Bayern Einzahlungen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen können ihre an den Ausgleichsfonds geleisteten Zahlungen refinanzieren, indem sie ihren Rechnungen bzw. bei ihren Pflegeentgelten einen Ausbildungszuschlag hinzufügen.

Nach Ablauf der Finanzierungsperiode nimmt der Pflegeausbildungsfonds Bayern einen Ausgleich sowohl der Ausgleichszuweisungen (Auszahlungen) an die ausbildenden Einrichtungen als auch der Umlagebeträge (Einzahlungen) auf der Basis der tatsächlichen Daten (besetzte Ausbildungsplätze, Auszubildende, Ausbildungsvergütungen, Leistungsdaten) vor. Etwaige Differenzen werden beim nächstmöglichen Finanzierungsbedarf berücksichtigt.