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Termine

Ausbildende Einrichtungen

(Träger der praktischen Ausbildung und Pflegeschulen)

Versand des Bescheides über die Festsetzung des Ausbildungsbudgets und der Ausgleichszuweisung für bereits in generalistischer Pflegeausbildung befindliche Auszubildende.

Einreichung der Formulare:

  • Datenerhebung (für die Berechnung des Finanzierungsbedarfs anhand der geplanten Auszubildenden für die generalistische Pflegeausbildung für das kommende Kalenderjahr)
  • Abrechnung Auszubildende der generalistischen Pflegeausbildung (Differenzberechnung der Ausgleichszuweisung des vergangenen Jahres)

Einreichung des Formulars Meldeliste Auszubildende für Auszubildende der generalistischen Pflegeausbildung die zum 01.09.* beginnen.

*) Hinweis: Zwei Monate vor der Zahlung der ersten Ausgleichszuweisung ist Ihre Datenmeldung erforderlich. Wenn Auszubildende der generalistischen Pflegeausbildung zum 01.04. die Ausbildung beginnen, ist das Formular "Meldeliste Auszubildende" bis zum 28. bzw. 29.02. einzureichen. Startet die generalistische Pflegeausbildung zum 01.08., ist das Formular "Meldeliste Auszubildende" bis zum 30.06. einzureichen. Der Versand des Bescheides über die Festsetzung des Ausbildungsbudgets und der Ausgleichszuweisung erfolgt jeweils zum Monatsende, in dem die Ausbildung gestartet wurde.

Versand des Bescheides über die Festsetzung des Ausbildungsbudgets und der Ausgleichszuweisung für Auszubildende der generalistischen Pflegeausbildung mit dem Ausbildungsbeginn 01.09.

Versand des Abrechnungsbescheids über die Festsetzung des Ausbildungsbudgets und der Ausgleichszuweisung des vergangenen Jahres


Falls sich während der Ausbildungszeit Änderungen ergeben, wie z.B. ein Auszubildender der generalistischen Pflegeausbildung wechselt in eine andere Einrichtung oder die Ausbildung wird abgebrochen, ist dies unverzüglich zu übermitteln. Meldungen, die nach dem 23. des Monats erfolgen, können erst im Folgemonat berücksichtigt werden.

Einzahlende Einrichtungen

(ambulante und (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser)

Einreichung der Formulare:

  • Datenerhebung (für die Berechnung des Einzahlungsbetrags für das kommende Kalenderjahr)
  • Abrechnung Einzahler (Umlagebeträge) (Nachweis der IST-Daten für die Abrechnung der Einzahlungen in den Pflegeausbildungsfonds Bayern des vergangenen Jahres)

Versand der Festsetzungs- und Zahlungsbescheide für das kommende Jahr an ambulante und (teil-)stationäre Pflegeeinrichtungen

Versand der Festsetzungs- und Zahlungsbescheide für das kommende Jahr an Krankenhäuser