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Über uns

Mit dem neuen Pflegeberufegesetz hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine einheitliche, generalistische Pflegeausbildung in Deutschland geschaffen. Die einzelnen Bundesländer stellen die Finanzierung durch Ausgleichsfonds sicher.

Der Freistaat Bayern hat die Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH (PAF) als zuständige Stelle mit der Aufgabe beliehen, den Ausgleichsfonds für Bayern aufzubauen und zu verwalten.

Dazu ermitteln wir den Finanzbedarf, den wir von Krankenhäusern stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen,  sozialen Pflegeversicherung und privaten Pflege-Pflichtversicherung sowie dem Freistaat Bayern für den Ausgleichsfonds einnehmen. Daraus zahlen wir an die ausbildenden Einrichtungen Ausgleichszuweisungen zur Finanzierung ihrer Ausbildungskosten.

Die PAF ist ein 100%-iges Tochterunternehmen des Bayerischen Krankenhausgesellschaft e.V. (BKG).

Funktionsweise des Pflegeausbildungsfonds Bayern (PAF)